Gebührentabelle RVG

Anwaltskosten nach RVG

Anwaltsgebühren sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Wertgebühren-Regelung nach § 13 in Abhängigkeit vom Gegenstandswert bzw. Streitwert. Darüber gibt die untenstehende Gebührentabelle Auskunft. Der Gebührensatz beträgt ein Vielfaches der einfachen Wertgebühr, bei einem Gegenstandswert von z.B. 10.000 Euro 558,00 Euro. Der Mindestbetrag nach § 13 Abs. 2 RVG beträgt 15 Euro.

Im Servicebereich finden Sie ein RVG-Vergütungsverzeichnis zum Download.

Gegenstandswert
bis ... Euro
3/105/1010/1015/10
50015,0022,5045,0072.00
1.00024,0040,0080,00120,00
2.00045,0075,00150,00240,00
5.00090,00151,50303,00454,50
10.000167,40279,00558,00837,00
25.000236,40394,00788,001.182,00
50.000348,90581,501.163,001.744,50